Kurztitel

Abkommen über die Freizügigkeit EG - Schweiz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 133 aus 2002,

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

01.06.2002

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Index

59/04 EU – EWR

Beachte

Gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG ist dieses Vertragswerk dadurch kundgemacht worden, dass es beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einssicht aufgelegt worden ist. Aus diesem Grund ist der Inhalt dieser Rechtsvorschrift in der Datenbank

nicht enthalten.

Langtitel

Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit

StF: BGBl. III Nr. 133/2002

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages, dessen
Artikel 10 Absatz 2, dritter Satz, Artikel 14 Absatz eins und 2, Artikel 16 Absatz 2 und Artikel 18 verfassungsändernd sind, samt Anhängen und Schlussakte, wird genehmigt.
  1. Ziffer 2
    Gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG ist dieser Staatsvertrag dadurch kundzumachen, dass das Abkommen samt Anhängen und Schlussakte, das in den elf Amtssprachen der Europäischen Union im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht wird, im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. Juli 2000 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs ist das Abkommen mit 1. Juni 2002 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

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Das Abkommen ist in allen authentischen Sprachfassungen im Amtsblatt der EG L 114/6 vom 30. April 2002 veröffentlicht.

Zuletzt aktualisiert am

19.06.2024

Gesetzesnummer

20002045

Dokumentnummer

NOR30002230