Kündigung des Übereinkommens vom 5. Juli 1890 betreffend die Veröffentlichung der Zolltarife und die Organisation einer Internationalen Vereinigung zur Veröffentlichung der Zolltarife samt seinem Durchführungsregulativ
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 60 aus 2001,
Vertrag – Multilateral
Paragraph 0
17.03.2001
39/04 Zollabkommen
Kündigung des Übereinkommens vom 5. Juli 1890 betreffend die Veröffentlichung der Zolltarife und die Organisation einer Internationalen Vereinigung zur Veröffentlichung der Zolltarife samt seinem Durchführungsregulativ
StF: BGBl. III Nr. 60/2001 idF BGBl. III Nr. 179/2002 (DFB) (NR: GP XXI RV 201 AB 305 S. 40. BR: AB 6244 S. 669.)
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Kündigungsurkunde wurde am 4. Jänner 2001 bei der belgischen Regierung hinterlegt.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages: Kündigung des Übereinkommens vom 5. Juli 1890 betreffend die Veröffentlichung der Zolltarife und die Organisation einer Internationalen Vereinigung zur Veröffentlichung der Zolltarife samt seinem Durchführungsregulativ wird genehmigt.
05.12.2025
20002004
NOR30002189