Kurztitel

Eisenbahngesetz 1957

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 60 aus 1957, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 166 aus 1999,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 81

Inkrafttretensdatum

01.01.2000

Außerkrafttretensdatum

31.03.2002

Text

3. Teil

Schienen-Control Kommission

Einrichtung der Schienen-Control Kommission

Paragraph 81, (1) Bei der Schienen-Control GmbH wird eine Schienen-Control Kommission eingerichtet.

  1. Absatz 2,Der Schienen-Control Kommission obliegen die ihr im 1. Teil dieses Abschnittes zugewiesenen Zuständigkeiten (Paragraphen 59, Absatz 2, 66, Absatz 2, 69, 71 und 73) und die Erledigung von Berufungen gegen Bescheide der Schienen-Control GmbH.
  2. Absatz 3,Die Geschäftsführung der Schienen-Control Kommission obliegt der Schienen-Control GmbH. Im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Schienen-Control Kommission ist das Personal der Schienen-Control GmbH an die Weisungen des Vorsitzenden oder des in der Geschäftsordnung bezeichneten Mitgliedes gebunden.