Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 320 aus 1997,
Paragraph 5
01.11.1997
16.03.2000
Der Antrag auf Erteilung, Ausdehnung, Umschreibung oder Verlängerung einer Lenkberechtigung oder der Antrag auf Ausstellung eines neuen Führerscheines gemäß Paragraph 15, FSG ist mit einem Formblatt, das die in der Anlage 2 dargestellten Textblöcke enthält, in zweifacher Ausfertigung einzubringen. Der Antragsteller hat die von ihm auszufüllenden Rubriken dieses Formblattes vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.