Kurztitel

Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 320 aus 1997,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

01.11.1997

Außerkrafttretensdatum

16.03.2000

Text

2. Abschnitt
Antrag auf Erteilung einer Lenkberechtigung

Antragstellung

Paragraph 5,

Der Antrag auf Erteilung, Ausdehnung, Umschreibung oder Verlängerung einer Lenkberechtigung oder der Antrag auf Ausstellung eines neuen Führerscheines gemäß Paragraph 15, FSG ist mit einem Formblatt, das die in der Anlage 2 dargestellten Textblöcke enthält, in zweifacher Ausfertigung einzubringen. Der Antragsteller hat die von ihm auszufüllenden Rubriken dieses Formblattes vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen.