Absatz eins,Wasserwirtschaftliche Rahmenpläne sind generelle Planungen, die die für die Entwicklung der Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse eines bestimmten Gebietes anzustrebende wasserwirtschaftliche Ordnung in möglichster Abstimmung der verschiedenen Interessen mit den nötigen Erläuterungen darstellen und deren Verwirklichung als im öffentlichen Interesse gelegen anerkannt ist (Absatz 4,).