Kurztitel

Ärztegesetz 1998

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 169 aus 1998,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 111

Inkrafttretensdatum

11.11.1998

Außerkrafttretensdatum

10.08.2001

Beachte

Zum Inkrafttreten vergleiche Paragraph 214

Text

Ermäßigung der Fondsbeiträge

Paragraph 111,

Die Satzung kann bei Vorliegen berücksichtigungswürdiger Umstände auf Antrag des Kammerangehörigen nach Billigkeit eine Ermäßigung oder in Härtefällen den Nachlaß der Wohlfahrtsfondsbeiträge vorsehen.