an anspruchsberechtigte Kammerangehörige für den Fall des Alters, der vorübergehenden oder dauernden Berufsunfähigkeit,
Ärztegesetz 1998
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 169 aus 1998,
Paragraph 97
11.11.1998
10.08.2001
Zum Inkrafttreten vergleiche Paragraph 214
Aus den Mitteln des Wohlfahrtsfonds sind Leistungen zu gewähren