die im Paragraph 18, Absatz 2, angeführten allgemeinen Erfordernisse erfüllen und
Ärztegesetz 1998
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 169 aus 1998,
Paragraph 19,
11.11.1998
30.12.2003
Zum Inkrafttreten vergleiche Paragraph 214,
Staatsangehörige der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind zur selbständigen Berufsausübung als Zahnarzt berechtigt, wenn sie