eine allgemeine Beschreibung des Systems mit einer detaillierten Beschreibung der Bestandteile des Systems, die die Zusammensetzung oder Qualität der Tochternuklidzubereitung beeinflussen können, und
Arzneimittelgesetz
BGBl.Nr. 185 aus 1983, zuletzt geändert durch BGBl.Nr. 379/1996
Paragraph 18
01.08.1996
01.01.2006
Einem Antrag auf Zulassung eines Generators sind zusätzlich zu den Unterlagen gemäß Paragraph 15, folgende Unterlagen anzuschließen: