das Arzneimittel, das geprüft wird, zum Erkennen, zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten bei Minderjährigen bestimmt ist,
Arzneimittelgesetz
BGBl.Nr. 185 aus 1983, zuletzt geändert durch BGBl.Nr. 107/1994
Paragraph 42
17.02.1994
30.04.2004
Die klinische Prüfung eines Arzneimittels darf an Minderjährigen nur durchgeführt werden, wenn