Absatz eins,Der/die Bundesminister/in für Umwelt, Jugend und Familie hat beim Umweltbundesamt eine UVP-Dokumentation einzurichten, in der die nach diesem Bundesgesetz durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfungen erfaßt werden. Die Dokumentation hat insbesondere die Umweltverträglichkeitserklärung des Projektwerbers/der Projektwerberin, die wichtigsten Ergebnisse des Umweltverträglichkeitsgutachtens, die wesentlichen Inhalte und Gründe der Entscheidung(en) und die Ergebnisse der Nachkontrolle zu enthalten. Diese Unterlagen sind dem Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie von den zuständigen Behörden zu übermitteln.