Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000
Bundesgesetzblatt Nr. 697 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 89 aus 2000,
BG
Paragraph 37
01.07.1994
10.08.2000
UVP-G 2000
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 46, Absatz 5
Über das Ergebnis der öffentlichen Erörterung, insbesondere über die wesentlichen Vorbringen und über die Stellungnahmen des Projektwerbers/der Projektwerberin ist ein Protokoll zu verfassen, in dem die wesentlichen Aussagen zusammenfassend wiedergegeben werden. Das Protokoll ist dem Projektwerber/der Projektwerberin, den Behörden, die zur Erteilung der Genehmigungen für das Vorhaben zuständig sind, Bürgerinitiativen gemäß Paragraph 33 und Beteiligten gemäß Paragraph 34, zuzustellen. Das Protokoll ist überdies in der Standortgemeinde mindestens vier Wochen zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.
19.04.2021
10010767
NOR12136710
N8199330543J