Kurztitel

Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 72 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 67 aus 2014,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

30.01.1993

Außerkrafttretensdatum

12.12.2014

Text

Paragraph 2,

Diese Verordnung gilt nicht für Waren, die in Gegenwart des Käufers verpackt werden und für zur Verkaufsvorbereitung verpackte Waren, wenn diese nur zur kurzfristigen Lagerung für die unmittelbare Abgabe an den Letztverbraucher, ausgenommen Selbstbedienung, bestimmt sind.