Kurztitel

Lebensmittelgesetz 1975

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 86 aus 1975,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 20

Inkrafttretensdatum

01.07.1975

Außerkrafttretensdatum

14.08.2003

Text

Hygiene im Lebensmittelverkehr

Paragraph 20, Wer Lebensmittel, Verzehrprodukte oder Zusatzstoffe in Verkehr bringt, hat vorzusorgen, daß sie nicht durch äußere Einwirkung hygienisch nachteilig beeinflußt werden, soweit das nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft möglich und nach der Verkehrsauffassung nicht unzumutbar ist.