Angaben über Art, Zweck, Umfang und Dauer des Vorhabens und das betroffene Gewässer;
Wasserrechtsgesetz 1959
Bundesgesetzblatt Nr. 215 aus 1959, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 252 aus 1990,
Paragraph 103
01.07.1990
30.09.1997
Bewilligung
Ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung ist mit folgenden Unterlagen - falls sich aus der Natur des Projektes nicht verschiedene Unterlagen als entbehrlich erweisen - zu versehen: