Absatz einsDer Bundestheater-Holding GmbH obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- Ziffer einsdie Ausübung der Gesellschafterrechte an den Tochtergesellschaften; in diesem Zusammenhang obliegt ihr die Beschlußfassung über folgende Gegenstände:
- Litera adie Bestellung der kaufmännischen Geschäftsführer;
- Litera bdie Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses und die Entscheidung der Bedeckung der Abgänge und Verwendung der Überschüsse;
- Litera cdie Entlastung der Geschäftsführer und Aufsichtsräte;
- Litera ddie Einforderung von Einzahlungen auf die Stammeinlagen;
- Litera edie Rückzahlung von Nachschüssen;
- Litera fdie Entscheidung über die Erteilung der Prokura und Handelsvollmachten;
- Litera gdie Geltendmachung von Ersatzansprüchen gemäß Paragraph 35, Absatz eins, Ziffer 6, GmbHG;
- Litera hdie Maßregeln zur Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung;
- Litera ider Abschluß von Verträgen, durch welche die Gesellschaft vorhandene oder herzustellende, dauernd zu ihrem Geschäftsbetriebe bestimmte Anlagen oder unbewegliche Gegenstände für eine den Betrag des fünften Teiles des Stammkapitals übersteigende Vergütung erwerben soll, sowie die Abänderung solcher Verträge zu Lasten der Gesellschaft, sofern es sich nicht um den Erwerb von Liegenschaften im Wege der Zwangsversteigerung handelt;
- Ziffer 2die Erlassung von Richtlinien über das Zusammenwirken der Tochtergesellschaften;
- Ziffer 3bis 31. August 2004 Festlegung der Kalkulationsgrundlagen und Regelung der Preisbildung für die Leistungen der Theaterservice GmbH und Festlegung der Grundsätze der Vertragsgestaltung zwischen den Bühnengesellschaften einerseits und der Theaterservice GmbH anderseits;
- Ziffer 4die Instandhaltung der in den Fruchtgenuß übertragenen Liegenschaften und Gebäude;
- Ziffer 5die entgeltliche Überlassung der Liegenschaften und Gebäude gemäß Ziffer 4, an die Bühnengesellschaften zur Nutzung, soweit dies für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich ist.