ob eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes nach den Paragraphen 3 bis 7 oder
Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 100 aus 1993,
Paragraph 23
13.02.1993
31.12.1993
Gutachten der Gleichbehandlungskommission
Paragraph 23, (1) Auf Antrag einer der in Absatz 2, genannten Personen oder Institutionen oder von Amts wegen hat die Kommission ein Gutachten zu erstatten,