dies zur Pflege oder Betreuung naher Angehöriger notwendig ist und
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1979, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 277 aus 1991,
Paragraph 50 a
01.07.1991
30.06.1997
Herabsetzung der Wochendienstzeit auf die Hälfte
Paragraph 50 a, (1) Die Wochendienstzeit des Beamten kann auf seinen Antrag auf die Hälfte herabgesetzt werden, wenn