Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1979,
Paragraph 167
01.01.1980
30.09.1988
Verwendung
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Verwendung an nicht in der Verwaltung des Bundes
stehenden Schulen
Paragraph 167, Die Paragraphen 36 bis 42 sind auf Lehrer mit der Maßgabe anzuwenden, daß als Dienststelle auch Schulen in Betracht kommen, die nicht in der Verwaltung des Bundes stehen.