Richtlinie des Rates 74/556/EWG vom 4. Juni 1974 über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der Tätigkeiten des Handels mit und der Verteilung von Giftstoffen und der Tätigkeiten, die die berufliche Verwendung dieser Stoffe umfassen, einschließlich der Vermittlertätigkeiten, ABl. Nr. L 307 vom 18. Dezember 1974, S. 1 – Anhang VII Z 27 des EWR-Abkommens,Richtlinie des Rates 74/556/EWG vom 4. Juni 1974 über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der Tätigkeiten des Handels mit und der Verteilung von Giftstoffen und der Tätigkeiten, die die berufliche Verwendung dieser Stoffe umfassen, einschließlich der Vermittlertätigkeiten, ABl. Nr. L 307 vom 18. Dezember 1974, Sitzung 1 – Anhang römisch VII Ziffer 27, des EWR-Abkommens,