Kurztitel

Gewerbeordnung 1973

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 50 aus 1974, wiederverlautbart durch Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1994,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 359 a

Inkrafttretensdatum

01.07.1993

Außerkrafttretensdatum

18.03.1994

Abkürzung

GewO 1973

Index

50/01 Gewerbeordnung

Text

Paragraph 359 a,

In den Fällen, in denen bei Verfahren betreffend Betriebsanlagen in erster Instanz die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig ist, geht der administrative Instanzenzug bis zum Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie, wenn es sich um

  1. Ziffer eins
    Verfahren über ein Ansuchen um die Genehmigung der Errichtung und des Betriebes einer Betriebsanlage (Paragraph 77, Absatz eins,), in denen die Genehmigung von der Bezirksverwaltungsbehörde erteilt, vom Landeshauptmann hingegen nicht erteilt oder von der Bezirksverwaltungsbehörde nicht erteilt, vom Landeshauptmann hingegen erteilt worden ist,
  2. Ziffer 2
    Verfahren über ein Ansuchen um Genehmigung der Änderung einer genehmigten Betriebsanlage (Paragraph 81,), in denen die Änderungsgenehmigung von der Bezirksverwaltungsbehörde erteilt, vom Landeshauptmann hingegen nicht erteilt oder von der Bezirksverwaltungsbehörde nicht erteilt, vom Landeshauptmann hingegen erteilt worden ist.
Anmerkung, Ziffer 3 bis 10 aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 29 aus 1993,)

Anmerkung

Fassung zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 29 aus 1993,

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2023

Gesetzesnummer

10006402

Dokumentnummer

NOR12080753

alte Dokumentnummer

N5199324970J