Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 50/1974 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 325/1990Bundesgesetzblatt Nr. 50 aus 1974, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 325 aus 1990,
Text
i) Verfahren betreffend Betriebsanlagen
§ 353.Paragraph 353,
Dem Ansuchen um Genehmigung einer Betriebsanlage sind folgende Unterlagen anzuschließen:
in vierfacher Ausfertigung
eine Betriebsbeschreibung einschließlich eines Verzeichnisses der Maschinen und sonstigen Betriebseinrichtungen,
die erforderlichen Pläne und Skizzen,
eine Beschreibung der beim Betrieb der Anlage zu erwartenden Abfälle und der betrieblichen Vorkehrungen zu deren Vermeidung, Verwertung und Entsorgung (Abfallwirtschaftskonzept)
sowie
für unter § 82a fallende Anlagen die Sicherheitsanalyse und der Maßnahmeplanfür unter Paragraph 82 a, fallende Anlagen die Sicherheitsanalyse und der Maßnahmeplan
und
in einfacher Ausfertigung
nicht unter Z 1 fallende für die Beurteilung des Projekts und der zu erwartenden Emissionen der Anlage im Ermittlungsverfahren erforderliche technischen Unterlagennicht unter Ziffer eins, fallende für die Beurteilung des Projekts und der zu erwartenden Emissionen der Anlage im Ermittlungsverfahren erforderliche technischen Unterlagen
sowie
die Namen und Anschriften des Eigentümers des Betriebsgrundstückes und der Eigentümer der an dieses Grundstück unmittelbar angrenzenden Grundstücke.
Anmerkung
ÜR: Art. VIII, BGBl. Nr. 325/1990ÜR: Artikel römisch acht,, Bundesgesetzblatt Nr. 325 aus 1990,