Absatz eins,Die Anzeigen gemäß Paragraph 8, Absatz 4, (weitere Ausübung des Gewerbes nach Zurücklegung des 24. Lebensjahres oder bei Erlangung der Eigenberechtigung), gemäß Paragraph 11, Absatz 4, (weitere Ausübung des Gewerbes einer Personengesellschaft des Handelsrechtes nach Ausscheiden des letzten Mitgesellschafters, Eintritt eines neuen Gesellschafters), gemäß Paragraph 11, Absatz 5, (Umwandlung einer Kapitalgesellschaft durch Übertragung des Unternehmens auf einen Gesellschafter oder Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft des Handelsrechtes und weitere Ausübung des Gewerbes der Kapitalgesellschaft), gemäß Paragraph 11, Absatz 6, (Eintragung einer Kapitalgesellschaft in das Handelsregister, in die bei Gründung der Betrieb eines Einzelkaufmannes oder einer Personengesellschaft des Handelsrechtes gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen eingebracht worden ist, und weitere Ausübung des Gewerbes des Einzelkaufmannes oder der Personengesellschaft des Handelsrechtes), gemäß Paragraph 11, Absatz 7, (Neubildung einer Aktiengesellschaft durch Verschmelzung von Aktiengesellschaften und weitere Ausübung der Gewerbe der sich vereinigenden Gesellschaften oder Neubildung einer Genossenschaft durch Verschmelzung von Genossenschaften und weitere Ausübung der Gewerbe der sich vereinigenden Genossenschaften) und gemäß Paragraph 12, (Umwandlung einer Offenen Handelsgesellschaft in eine Kommanditgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft in eine Offene Handelsgesellschaft) sind bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Standortes, bei konzessionierten Gewerben bei der für die Erteilung der Konzession zuständigen Behörde, zu erstatten.