Passgesetz 1992
Bundesgesetzblatt Nr. 839 aus 1992,
Paragraph 4
01.01.1993
15.06.2006
Gewöhnliche Reisepässe, Dienstpässe und Diplomatenpässe dürfen nur für Personen ausgestellt werden, die die Staatsbürgerschaft besitzen. Das gleiche gilt für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Dienstpässen und Diplomatenpässen.