Passgesetz 1992
Bundesgesetzblatt Nr. 839 aus 1992,
Paragraph 4,
01.01.1993
15.06.2006
Gewöhnliche Reisepässe, Dienstpässe und Diplomatenpässe dürfen nur für Personen ausgestellt werden, die die Staatsbürgerschaft besitzen. Das gleiche gilt für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Dienstpässen und Diplomatenpässen.