Absatz eins,Steuerschuldner ist in den Fällen des Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins und 2 der Unternehmer, in den Fällen des Paragraph 11, Absatz 14, der Aussteller der Rechnung.
Bei den im Paragraph 3 a, Absatz 10, genannten Leistungen wird die Steuer vom Empfänger der Leistung geschuldet, wenn
- Strichaufzählungder leistende Unternehmer im Inland weder einen Wohnsitz (Sitz) noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat und
- Strichaufzählungder Leistungsempfänger Unternehmer ist und im Inland Wohnsitz (Sitz), gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte hat.
Der leistende Unternehmer haftet für diese Steuer.