Absatz eins,Sonstige Leistungen sind Leistungen, die nicht in einer Lieferung bestehen. Eine sonstige Leistung kann auch in einem Unterlassen oder im Dulden einer Handlung oder eines Zustandes bestehen.
Umsatzsteuergesetz 1994
Bundesgesetzblatt Nr. 663 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 21 aus 1995,
BG
Paragraph 3 a
06.01.1995
30.12.1996
UStG 1994
32/04 Steuern vom Umsatz
26.05.2026
10004873
NOR12054260
N3199544973J