Kurztitel

Konsumentenschutzgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 140 aus 1979,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.10.1979

Text

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Dieses Hauptstück läßt Regelungen unberührt, nach denen die hier vorgesehenen Rechtsfolgen in anderen Fällen eintreten.
  2. Absatz 2,Soweit in Vereinbarungen von diesem Hauptstück zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen wird, sind sie unwirksam.