Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
JGS Nr. 946/1811
Paragraph 188
01.01.1812
30.06.2001
Unterschied zwischen der Vormundschaft und Curatel.
Paragraph 188, Ein Vormund hat vorzüglich für die Person des Minderjährigen zu sorgen, zugleich aber dessen Vermögen zu verwalten. Ein Curator wird zur Besorgung der Angelegenheiten derjenigen gebraucht, welche dieselben aus einem andern Grunde, als jenem der Minderjährigkeit, selbst zu besorgen unfähig sind.