Absatz eins,Beschwerden, deren Inhalt erkennen läßt, daß die vom Beschwerdeführer behauptete Rechtsverletzung nicht vorliegt, sind ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung als unbegründet abzuweisen.
Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985
Bundesgesetzblatt Nr. 10 aus 1985,
Paragraph 35
05.01.1985
28.02.2013
Vorverfahren |
Bundesgesetzblatt Nr. 203 aus 1982,, Artikel römisch eins, Ziffer 6,)