Bundes-Verfassungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1930, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 685 aus 1988,
Artikel 131 a
01.07.1976
31.12.1990
Artikel 131 a, Gegen die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt gegen eine bestimmte Person kann diese Person Beschwerde erheben, wenn sie durch die betreffende Maßnahme in ihren Rechten verletzt zu sein behauptet.