Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes
Bundesgesetzblatt Nr. 91 aus 1958,
Artikel eins,
17.06.1958
Die Vertragschließenden Parteien bestätigen, daß Völkermord, ob in Friedens- oder in Kriegszeiten begangen, ein Verbrechen nach Völkerrecht ist, zu dessen Verhütung und Bestrafung sie sich verpflichten.