Kurztitel

Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 91 aus 1958,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

17.06.1958

Text

Artikel I

Die Vertragschließenden Parteien bestätigen, daß Völkermord, ob in Friedens- oder in Kriegszeiten begangen, ein Verbrechen nach Völkerrecht ist, zu dessen Verhütung und Bestrafung sie sich verpflichten.