Absatz 2Die Ortsgemeinden sind den Gebietsgemeinden und diese den Ländern untergeordnet.
Bundes-Verfassungsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1930,
Artikel 116,
03.01.1930
30.06.1934
Artikel 116. (1) Verwaltungssprengel und Selbstverwaltungskörper, in die sich die Länder gliedern, sind die Ortsgemeinden und die Gebietsgemeinden.