Luftverkehrsabkommen (Vereinigte Arabische Emirate)
Bundesgesetzblatt Nr. 283 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 50 aus 2024,
Vertrag – Vereinigte Arabische Emirate
Paragraph 0
01.06.1991
29.02.2024
23.05.1990
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER VEREINIGTEN ARABISCHEN EMIRATE
StF: BGBl. Nr. 283/1991
BGBl. III Nr. 50/2024
Arabisch, Deutsch, Englisch
Die Mitteilungen gemäß Artikel 18, des Abkommens wurden am 8. bzw. 11. April 1991 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 18, mit 1. Juni 1991 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate,
In diesem Abkommen in der Folge die Vertragsparteien genannt,
Als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt *),
Vom Wunsche geleitet, in Ergänzung des genannten Abkommens ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung eines planmäßigen Luftverkehrs zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Haben folgendes vereinbart:
__________________
*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1949,
e-rk3
20.03.2024
10012069
NOR11012335
N9199115648J