Abkommen zwischen Österreich und Deutschland über die steuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr
Bundesgesetzblatt Nr. 128 aus 1971,
Vertrag – BRD
Paragraph 0
16.04.1971
18.11.1969
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die steuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr
StF: BGBl. Nr. 128/1971
Der Bundespräsident erklärt das am 18. November 1969 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die steuerliche Behandlung von Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr, welches also lautet:
für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 14. Jänner 1970
Die Ratifikationsurkunden zum vorliegenden Abkommen wurden am 16. März 1971 ausgetauscht; das Abkommen ist somit gemäß seinem Artikel 5, Absatz 2, am 16. April 1971 in Kraft getreten.
VON DEM WUNSCHE GELEITET, den grenzüberschreitenden Straßenverkehr weiter zu erleichtern, HABEN FOLGENDES VEREINBART:
e-rk3
23.01.2025
10011417
NOR11011682
N9197113837T