Regulierung des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee
Bundesgesetzblatt Nr. 436 aus 1925,
Vertrag – Schweiz
Paragraph 0
02.11.1925
19.11.1924
89/02 Wasserwirtschaft in Grenzgebieten
Staatsvertrag der Republik Österreich mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regulierung des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee
StF: BGBl. Nr. 436/1925 (NR: GP II 267 AB 277 S. 84.)
Nachdem der am 19. November 1924 in Wien unterfertigte Staatsvertrag der Republik Österreich mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Regulierung des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee, welcher also lautet:
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Staatsvertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für Finanzen und für Handel und Verkehr gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 16. April 1925.
Die Ratifikationsurkunden wurden am 2. November 1925 in Wien ausgetauscht. Der Vertrag ist somit an diesem Tage in Wirksamkeit getreten.
Die Republik Österreich und die Schweizerische Eidgenossenschaft schließen über die Fortführung und Vollendung der gemäß dem Staatsvertrage der Österreichisch-ungarischen Monarchie mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 30. Dezember 1892 unternommenen Regulierung des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee folgenden Vertrag:
e-rk3
01.04.2025
10010194
NOR11010413
N8192513808T