Förderung und Schutz von Investitionen (Litauen)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 74 aus 1997,
Vertrag - Litauen
Paragraph 0
01.07.1997
30.11.2022
28.06.1996
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Das Abkommen ist gemäß Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 192 aus 2022, als beendet anzusehen.
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Republik Litauen über die Förderung und den Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 74/1997 (NR: GP XX RV 309 AB 358 S. 44. BR: AB 5298 S. 618.)
BGBl. III Nr. 192/2022 (NR: GP XXVII RV 1310 VV S. 141. BR: AB 10898 S. 938.)
Deutsch, Englisch, Litauisch
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegenzeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 8. April 1997 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 14, Absatz eins, mit 1. Juli 1997 in Kraft.
DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK LITAUEN,
im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,
VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,
IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
e-rk3
07.12.2022
10007921
NOR11008064
N5199762473J