GATT - Abschluß von Kündigungsverhandlungen gemäß Artikel römisch 28
Bundesgesetzblatt Nr. 251 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 98 aus 2015,
Vertrag - Multilateral
Paragraph 0
01.04.1992
31.12.1994
59/03 GATT, Welthandelsorganisation
Vor dem Hintergrund des österreichischen EU-Beitritts überholt.
GATT; Abschluß von Kündigungsverhandlungen gemäß Art. XXVIII des GATT; Vereinbarte Niederschrift mit den EG samt Anhängen, Noten an den Generaldirektor des GATT betreffend Ungarn, die CSFR und die Türkei jeweils samt Anhang sowie Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika samt Anhängen und Tabelle und Note an den Generaldirektor des GATT betreffend Vereinigte Staaten von Amerika samt Anhang
StF: BGBl. Nr. 251/1992 (NR: GP XVIII RV 292 AB 393 S. 59. BR: AB 4226 S. 550.)
BGBl. Nr. 438/1993
BGBl. III Nr. 98/2015
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß der nachstehenden Staatsverträge: Vereinbarte Niederschrift mit den EG samt Anhängen, Noten an den Generaldirektor des GATT betreffend Ungarn, die CSFR und die Türkei jeweils samt Anhang sowie Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika samt Anhängen und Tabelle und Note an den Generaldirektor des GATT betreffend Vereinigte Staaten von Amerika samt Anhang wird genehmigt.
Die anläßlich der Unterzeichnung der Staatsverträge erklärten Vorbehalte der Ratifikation wurden am 1. April 1992 zurückgenommen. Die Vereinbarte Niederschrift, die Noten an den Generaldirektor des GATT betreffend die CSFR und die Türkei, sowie das Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika sind mit 1. April 1992 in Kraft getreten. Das Inkrafttreten der Note an den Generaldirektor des GATT betreffend Ungarn wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht.
Inkrafttretensdatum für Ungarn: 10. 9. 1992 vergleiche Bundesgesetzblatt Nr. 438 aus 1993,)
23.01.2025
10007229
NOR11007343
N5199220609J