Auslegung des Artikels 8 Absatz 2, letzter Satz des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern
Bundesgesetzblatt Nr. 735 aus 1996,
römisch fünf
Paragraph 0
01.01.1997
17.08.2002
39/03 Doppelbesteuerung
Zwar nicht formell aufgehoben, aber mit dem Wegfall der staatsvertraglichen Grundlage gegenstandslos vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 182 aus 2002,).
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Auslegung des Artikels 8 Abs. 2 letzter Satz des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern
StF: BGBl. Nr. 735/1996
Auf Grund der Artikel 4 und 8 des Abkommens und des Schlußprotokolls zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern vom 4. Oktober 1954, Bundesgesetzblatt Nr. 221 aus 1955,, in der Fassung des Änderungsabkommens vom 8. Juli 1992, Bundesgesetzblatt Nr. 361 aus 1994, (im folgenden „Abkommen“ genannt) wird verordnet:
18.09.2025
10005052
NOR11005109
N3199659611J