Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Spanien)
Bundesgesetzblatt Nr. 395 aus 1967,
Vertrag – Spanien
Paragraph 0
01.01.1968
20.12.1966
39/03 Doppelbesteuerung
Die Änderungen auf Grund des MLI Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 93 aus 2018,) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vergleiche daher die „synthetisierte“ Version des DBA Spanien plus MLI, als Anlage 1 dokumentiert.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
StF: BGBl. Nr. 395/1967 (NR: GP XI RV 338 AB 411 S. 49. BR: S. 252.)
BGBl. Nr. 21/1995 (NR: GP XIX RV 26 AB 53 S. 12. BR: 4960 AB 4950 S. 593.)
BGBl. Nr. 709/1995 (NR: GP XIX RV 21 AB 299 S. 46. BR: AB 5061 S. 603.)
BGBl. III Nr. 93/2018 (NR: GP XXV RV 1670 AB 1732 S. 190. BR: AB 9848 S. 870.)
Deutsch, Spanisch
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 9. Juni 1967
Das vorliegende Abkommen wird gemäß seinem Artikel 29 Absatz 2 am 1. Jänner 1968 in Kraft treten.
Nachdem das am 20. Dezember 1966 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, welches also lautet:
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Abkommen enthaltenen Bestimmungen.
Die Republik Österreich und Spanien, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, sind übereingekommen wie folgt:
Dokumentalistische Gliederung:
Generierter Text des MLI und des Abkommens = Anlage 1
e-rk3, DBA
26.03.2025
10004008
NOR11004044
N3196712682T