BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2026

Ausgegeben am 27. März 2026

Teil römisch zwei

70. Verordnung:

Änderung der Verordnung, mit der für die A 12 Inntal Autobahn, die A 13 Brenner Autobahn und die A 14 Rheintal/Walgau Autobahn im Zuge der Generalerneuerung der Luegbrücke an besonders verkehrsreichen Tagen im Jahr 2026 ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird

70. Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur mit der die Verordnung, mit der für die A 12 Inntal Autobahn, die A 13 Brenner Autobahn und die A 14 Rheintal/Walgau Autobahn im Zuge der Generalerneuerung der Luegbrücke an besonders verkehrsreichen Tagen im Jahr 2026 ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Lkw-Fahrverbote Generalerneuerung Luegbrücke 2026), geändert wird

Auf Grund der Paragraphen 43, Absatz eins, Litera b und 44a Absatz eins, Straßenverkehrsordnung 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1960,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 52 aus 2024,, wird verordnet:

Die Verordnung Lkw-Fahrverbote Generalerneuerung Luegbrücke 2026, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 338 aus 2025,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, In Paragraph eins, Absatz eins, Litera a, wird nach der Wortfolge „bis einschließlich 26. September 2026“ die Wortfolge „sowie am Samstag 3. Oktober 2026“ hinzugefügt.

Novellierungsanordnung 2, In Paragraph eins, Absatz eins, Litera b, wird nach der Wortfolge „am Donnerstag 2. April 2026,“ die Wortfolge „am Freitag 3. April 2026,“ hinzugefügt.

Novellierungsanordnung 3, In Paragraph eins, Absatz 2, Litera a, wird nach der Wortfolge „bis einschließlich 14. März 2026“ die Wortfolge „und am Samstag 4. April 2026,“ hinzugefügt.

Hanke