BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2026

Ausgegeben am 3. September 2026

Teil römisch zwei

264. Verordnung:

Änderung der Sicherungseinrichtungen-Meldeverordnung

264. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die Sicherungseinrichtungen-Meldeverordnung geändert wird

Aufgrund des Paragraph 33, Absatz 2, des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes – ESAEG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 117 aus 2015,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 237 aus 2022,, wird verordnet:

Die Sicherungseinrichtungen-Meldeverordnung – SiEi-MV, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 391 aus 2015,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 144 aus 2024,, wird wie folgt geändert:

Novellierungsanordnung 1, Dem Paragraph 3, wird folgender Absatz 5, angefügt:

  1. Absatz 5,Die Meldepositionen 4.4.1, 4.4.2 und 4.5.1 der Anlage in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 264 aus 2026, treten mit 1. Oktober 2026 in Kraft und sind erstmalig auf Meldungen zum Stichtag 31. Dezember 2026 anzuwenden. Die Meldeposition 4.2.3 der Anlage in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 144 aus 2024, tritt mit Ablauf des 30. September 2026 außer Kraft und ist letztmalig auf Meldungen zum Stichtag 31. Dezember 2025 anzuwenden.“

Novellierungsanordnung 2, In der Anlage entfällt die Meldeposition 4.2.3.

Novellierungsanordnung 3, In der Anlage wird in der Meldeposition 4.4.1 die Wortfolge „Verhältnis der risikogewichteten Aktiva (RWA) zur Summe der Aktiva“ durch die Wortfolge „Verhältnis des Gesamtrisikobetrages (TREA) zu den Gesamtaktiva“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 4, In der Anlage wird in der Meldeposition 4.4.2 das Wort „Vermögensrendite“ durch das Wort „Gesamtkapitalrendite“ ersetzt.

Novellierungsanordnung 5, In der Anlage wird in der Meldeposition 4.5.1 die Wortfolge „Verhältnis der unbelasteten Aktiva zu den gedeckten Einlagen“ durch die Wortfolge „Verhältnis der gedeckten Einlagen zu den unbelasteten Vermögenswerten“ ersetzt.

Ettl     Kühnel