Jahrgang 2026 | Ausgegeben am 13. Juli 2026 | Teil römisch zwei |
207. Verordnung: | Pilot Lkw - Geschwindigkeit A 10 |
Auf Grund des Paragraph 42, Absatz 8, Straßenverkehrsordnung 1960, Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1960,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2026,, wird verordnet:
Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t wird auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 10 Tauern Autobahn zwischen dem Knoten Villach (km 182,0) und dem Knoten Salzburg (km 0,0), jeweils in der Nacht von Freitag auf Samstag in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr, beginnend mit dem ersten Freitag nach dem Tag der Kundmachung dieser Verordnung bis einschließlich Samstag, 5. September 2026, auf 80 km/h hinaufgesetzt.
Rechtsvorschriften, mit denen Fahrverbote für Lastkraftfahrzeuge angeordnet werden, bleiben unberührt.
Hanke