1. Kompetenzbereich: Berufliches und betriebliches Umfeld |
1.1 Lehrbetrieb |
Die auszubildende Person kann |
1.1.1eins Punkt eins Punkt eins sich im Lehrbetrieb zurechtfinden (zB Sammelplätze, Fluchtwege, Gefahrenbereiche).
|
1.1.2eins Punkt eins Punkt 2 die wesentlichen Aufgaben der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs erklären, die Zusammenhänge der einzelnen Betriebsbereiche und der betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozesse (zB betriebliche Kosten, Warenfluss) darstellen sowie die wichtigsten Verantwortlichen (zB Geschäftsführerin oder Geschäftsführer) nennen.
|
1.1.3eins Punkt eins Punkt 3 das betriebliche Leistungsangebot (zB Dienstleistungen, Produkte) und das betriebliche Umfeld, insbesondere Branche, Kundinnen und Kunden, Lieferantinnen und Lieferanten, beschreiben.
|
1.1.4eins Punkt eins Punkt 4 die für die Branche des Lehrbetriebes geltenden rechtlichen und technischen Standards bei ihrer Tätigkeit grundlegend erläutern.
|
1.2 Duale Ausbildung und lebenslanges Lernen |
Die auszubildende Person kann |
1.2.1eins Punkt 2 Punkt eins die Grundlagen der Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule sowie der Lehrabschlussprüfung (zB Inhalte, Ausbildungsfortschritte, Ausbildungsplan) erklären.
|
1.2.2eins Punkt 2 Punkt 2 die Bedeutung von beruflicher Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens verstehen und Beispiele konkreter Weiterbildungsangebote nennen.
|
1.2.3eins Punkt 2 Punkt 3 Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden sowie digitale Lernmedien nutzen.
|
1.3 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
Die auszubildende Person kann |
1.3.1eins Punkt 3 Punkt eins ihre Aufgaben auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten erfüllen sowie Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit einhalten, sich mit ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren und sich gemäß den innerbetrieblichen Vorgaben verhalten.
|
1.3.2eins Punkt 3 Punkt 2 die Abrechnung ihres Lehrlingseinkommens nachvollziehen (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).
|
1.3.3eins Punkt 3 Punkt 3 die Aufgaben von behördlichen Aufsichtsorganen, Sozialversicherungen und Interessenvertretungen erklären.
|
1.3.4eins Punkt 3 Punkt 4 einen grundlegenden Überblick über die für sie relevanten Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG) (minderjährige Lehrlinge) bzw. des Arbeitszeitgesetzes (AZG) und Arbeitsruhegesetzes (ARG) (erwachsene Lehrlinge) und des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG) geben.
|
2. Kompetenzbereich: Sozial- und Methodenkompetenz |
2.1 Selbstorganisation und Aufgabenbearbeitung |
Die auszubildende Person kann |
2.1.12 Punkt eins Punkt eins den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen, diese nach Prioritäten reihen, selbst organisieren und zeitgerecht durchführen (zB für einen effizienten Arbeitsablauf sorgen).
|
2.1.22 Punkt eins Punkt 2 sich auf wechselnde Situationen einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität (zB Lösungen für auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen eigenständig treffen) reagieren.
|
2.1.32 Punkt eins Punkt 3 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen unter Einhaltung innerbetrieblicher Vorgaben (auch aus branchenspezifischen englischsprachigen Dokumenten) selbstständig beschaffen.
|
2.2 Team- und Projektarbeit |
Die auszubildende Person kann |
2.2.12 Punkt 2 Punkt eins in unterschiedlich zusammengesetzten Teams (zB heterogen, divers) arbeiten, kommunizieren und teamorientiert Aufgaben übernehmen.
|
die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten (zB Zeitplan, Projektfortschritt, Verantwortungen) erläutern.
|
2.3 Zielgruppenorientiertes Verhalten und Entrepreneurship |
Die auszubildende Person kann |
2.3.12 Punkt 3 Punkt eins erklären, warum Kundinnen und Kunden für den Lehrbetrieb im Mittelpunkt stehen und diesen Fokus bei der Erfüllung aller ihrer Aufgaben berücksichtigen.
|
mit verschiedenen Personengruppen (zB Ausbilderinnen und Ausbildern, Führungskräften, Kolleginnen und Kollegen, Kundinnen und Kunden, Lieferantinnen und Lieferanten) unter besonderer Bedachtnahme auf Menschen mit Behinderungen, bedarfsgerecht und angemessen kommunizieren, sich dabei betriebsadäquat verhalten und kulturelle und branchenspezifische Geschäftsgepflogenheiten berücksichtigen.
|
die Grundsätze unternehmerischen Denkens bei ihren Aufgaben berücksichtigen und kostenbewusst handeln.
|
2.4 Berufsethik |
Die auszubildende Person kann |
2.4.12 Punkt 4 Punkt eins Diskriminierungen, insbesondere im Hinblick auf Diversität und Gleichstellung der Geschlechter, im betrieblichen Umfeld erkennen und entsprechend den vorgesehenen Instrumenten, handeln.
|
rechtliche Vorgaben bzgl. Korruption und Compliance-Regelungen des Lehrbetriebs berücksichtigen.
|
3. Kompetenzbereich: Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit |
3.1 Betriebliches Qualitätsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
3.1.13 Punkt eins Punkt eins die eigene Tätigkeit hinsichtlich der Einhaltung der innerbetrieblichen Qualitätsstandards ausrichten.
|
3.1.23 Punkt eins Punkt 2 am innerbetrieblichen Verbesserungsprozess (zB betreffend Sicherheit, Effizienz, Qualität) mitwirken.
|
3.1.33 Punkt eins Punkt 3 die für den Betrieb relevanten Standards bewusst anwenden.
|
3.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
Die auszubildende Person kann |
3.2.13 Punkt 2 Punkt eins funktionstüchtige und sichere Betriebs- und Hilfsmittel verantwortungsbewusst anwenden bzw. einsetzen.
|
gesetzliche und innerbetriebliche Sicherheitsvorschriften, insbesondere in Bezug auf die persönliche Schutzausrüstung (PSA), einhalten sowie Gefahren in ihrem Arbeitsbereich und am Arbeitsweg erkennen und sich entsprechend verhalten.
|
für Ordnung und Sauberkeit in ihrem Arbeitsbereich sorgen.
|
die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens (zB richtiges Sitzen, Heben und Tragen) anwenden.
|
sich im Notfall richtig verhalten und bei Unfällen geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen (zB Hilfe holen) ergreifen.
|
gesetzliche und betriebliche Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen.
|
3.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
Die auszubildende Person kann |
3.3.13 Punkt 3 Punkt eins die Bedeutung des Umwelt- und Klimaschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
|
die relevanten gesetzlichen und innerbetrieblichen Umweltschutzvorschriften verstehen und auf deren Einhaltung achten.
|
Ressourcen (zB Energie, Material) sparsam, nachhaltig und effizient verwenden sowie Abfall vermeiden und die Mülltrennung, -verwertung und -entsorgung nach gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
|
4. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten |
4.1 Datensicherheit und Datenschutz |
Die auszubildende Person kann |
4.1.14 Punkt eins Punkt eins die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben (zB Betriebsgeheimnisse wahren, Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigen, zur Datenanwendung und Datenspeicherung) einhalten.
|
4.1.24 Punkt eins Punkt 2 potenzielle Gefahren und Risiken erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
|
4.1.34 Punkt eins Punkt 3 Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Software, Hardware, Passwörtern).
|
4.2 Digitale Anwendungen |
Die auszubildende Person kann |
4.2.14 Punkt 2 Punkt eins betriebsspezifische Software oder digitale Tools selbständig verwenden.
|
sich in der betriebsspezifischen Datei- bzw. Ablagestruktur zurechtfinden und darin relevante Informationen (zB gespeicherte Dateien) finden.
|
die grundlegende Funktionsweise von Künstlicher Intelligenz sowie deren verantwortungsvollen Einsatz (Transparenz, Verantwortlichkeit, Datenschutz und Sicherheit) in unterschiedlichen, betrieblichen Anwendungen erläutern.
|
Suchmaschinen oder Künstliche Intelligenz für die Recherche nutzen und dabei die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen sowie von Empfehlungen einschätzen.
|
4.3 Digitale Kommunikation |
Die auszubildende Person kann |
4.3.14 Punkt 3 Punkt eins unterschiedliche im Lehrbetrieb verwendete digitale Kommunikationsformen anlassbezogen verwenden.
|
verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.
|
|
6. Kompetenzbereich: Grundlagen der Installations- und Gebäudetechnik |
6.1 Installationstechnische Grundlagen |
Die auszubildende Person kann |
6.1.16 Punkt eins Punkt eins die physikalischen Grundlagen der Installationstechnik (zB Druck, Volumen, Temperatur, Spannung, Strom, Widerstand, Energie, Arbeit, Leistung, Wärme) in Zusammenhang mit ihren auszuführenden Arbeiten (zB Rohrverlegung) erklären.
|
6.1.26 Punkt eins Punkt 2 die Gewinnung von Wasser und Energiequellen in ihrem berufsspezifischen Kontext darstellen.
|
6.1.36 Punkt eins Punkt 3 einen Überblick über gewünschte Eigenschaften von Wasser samt dessen Möglichkeiten zur Lagerung und Verteilung geben.
|
6.1.46 Punkt eins Punkt 4 den ressourcenschonenden Einsatz von Material unter Berücksichtigung ihres Lebenszyklus und der nachhaltigen Installationstechnik (Green Building) bei seinen Tätigkeiten beachten.
|
6.1.56 Punkt eins Punkt 5 einen Überblick über technologische, ökologische und ökonomische Eigenschaften (auch im Sinne der Klimaverträglichkeit, Verringerung der CO2-Emissionen und Nachhaltigkeit) und Anwendungen unterschiedlicher Energie-Brennstoffe samt deren Möglichkeiten zur Lagerung und Verteilung geben.
|
6.1.66 Punkt eins Punkt 6 die Bedeutung der Sicherstellung einer effizienten Energieversorgung durch optimale Nutzung von geeigneten Energiequellen und zB digitalisierten Heizungen (Smart Home) und klimabewusster Installations- und Energietechnik als Maßnahme für den Klimaschutz einschätzen.
|
6.1.76 Punkt eins Punkt 7 die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten unterschiedlicher Werkstoffe der Installationstechnik (Stahl, Kupfer, Kunststoffe, Metallverbund) und Korrosionsschutzmaßnahmen (zB aktiv, passiv, konstruktiv) beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären.
|
6.1.86 Punkt eins Punkt 8 die Arten, den Aufbau, die Funktionsweise, Kenngrößen (zB PN, DN), Anwendung, Anschluss und die Bedienung von Sanitärarmaturen (zB Absperrarmaturen, Auslaufarmaturen, Ablaufarmaturen) und von Gasarmaturen (zB Absperrarmaturen, Gasdruckregler, Gasdruckwächter, Gasfilter, Brandschutzarmaturen) in unterschiedlichen Anwendungen erläutern.
|
6.2 Technische Unterlagen |
Die auszubildende Person kann |
6.2.16 Punkt 2 Punkt eins
technische Unterlagen lesen (zB Leitungspläne, Montagepläne, Leitungsschemen, Strangschemen, Betriebsanleitungen, berufsbezogene Vorschriften) und daraus benötigte Informationen entnehmen und anwenden. |
Skizzen und einfache Leitungs- und Montagepläne unter Anwendung von Sinnbildern im eigenen Tätigkeitsbereich unter der Berücksichtigung von Normvorgaben per Hand oder computerunterstützt erstellen. |
die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) und EU-Erneuerbare-Energie-Richtlinie und deren Auswirkungen auf die eigenen Tätigkeiten im Überblick beschreiben. |
sich über das Baualter des Gebäudes und besondere Bauweisen bzw. Anforderungen informieren (Baupläne).
|
6.3 Messtechnik |
Die auszubildende Person kann |
6.3.16 Punkt 3 Punkt eins
die Anwendungen und Einsatzgebiete sowie Handhabung von unterschiedlichen Messgeräten (zB analoge und digitale Messgeräte) für installationstechnische (zB Längen, Montageabstände, Temperaturen, Druck, Durchfluss) und berufstypische elektrische (zB Spannung, Strom) Größen erklären. |
unterschiedliche Messgeräte für installationstechnische und berufstypische elektrische Größen auftragsbezogen auswählen sowie bei Messungen äußere Einflüsse berücksichtigen und Handhabungsfehler vermeiden.
|
installationstechnische und berufstypische elektrische Größen unter Anwendung von Messgeräten messen und ermittelte Daten dokumentieren.
|
6.4 Grundlagen der Installations- und Montagetechnik |
Die auszubildende Person kann |
6.4.16 Punkt 4 Punkt eins
Handwerkzeuge und handgeführte Maschinen sowie Installations- und Montagematerial, Bauteile und Komponenten usw. im Rahmen der Arbeitsplanung und -vorbereitung auftragsbezogen vorbereiten. |
Baustellen, insbesondere nach ökonomischen, ergonomischen und ökologischen Erfordernissen, einrichten, unterhalten und räumen.
|
geeignete manuelle oder maschinelle Bearbeitungsverfahren, insbesondere Bohren, Schneiden, Sägen, Gewindeschneiden, Nieten und Bördeln für das Bearbeiten von Werkstoffen auswählen und mit geeigneten Handwerkzeugen und handgeführten Maschinen ausführen, um zB Rohre, Rohrbefestigungen und Unterkonstruktionen zuzurichten.
|
mit geeigneten Handwerkzeugen und Maschinen Rohre aus unterschiedlichen Werkstoffen unter Beachtung des Biegeverhaltens kalt- und warmbiegen sowie Biegefehler erkennen und beheben.
|
lösbare (zB Steck-, Schraub-, Gewinderohrverbindungen) und unlösbare (zB Löt-, Klebe- und Pressverbindungen) Verbindungen an Stahl-, Kupfer- und Kunststoffrohren und anderen Bauteilen mit den geeigneten Werkzeugen herstellen und für die jeweilige Aufgabenstellung anwenden.
|
die unterschiedlichen Möglichkeiten der Rohrbefestigungen (zB Schellen, Montageschienen) unter Berücksichtigung von Rohrwerkstoff- und Rohrdurchmesser, Art und Temperatur des Durchflussstoffes (Längenänderung des Rohres) sowie Art und Ausführung der Decken und Wände erläutern.
|
die Möglichkeiten zum Ausgleich von Längenänderungen von Rohren (zB mit Biegeschenkeln, Kompensatoren Metallschläuchen) samt deren Einsatzgebieten benennen.
|
die Beschaffenheit von Decken und Wänden für die Montage überprüfen und beurteilen.
|
unterschiedliche Installationssysteme und deren jeweilige Anwendung für den Massivbau oder Trockenbau erläutern.
|
Vorwandsysteme aus Profilen, Profilverbindern und Montagewinkeln zusammenbauen und montieren.
|
Wand- und Deckendurchführungen für zB Rohrleitungen herstellen.
|
Rohrleitungen (auch mit Wand- und Deckendurchführungen) unter Anwendung von Montage- und Befestigungstechniken (zB mit Dübeltechniken) unter Berücksichtigung von Schallschutz, Korrosionsschutz, Dämmung und Standfestigkeit nach Plänen und Vorgaben verlegen.
|
Maßnahmen zum aktiven und passiven Korrosionsschutz durchführen.
|
Abdichtungsmaßnahmen bei Ver- und Entsorgungsanlagen sowie bei Einrichtungsgegenständen vorbereiten und durchführen.
|
an verlegten Rohrleitungen Dichtheits- und Druckproben mit geeigneten Messgeräten durchführen.
|
7. Kompetenzbereich: Installationstechnische Bauteile, Komponenten und Anlagen |
7.1 Sicherheit von installationstechnischen Anlagen |
Die auszubildende Person kann |
7.1.17 Punkt eins Punkt eins die Entstehung und Ausbreitung von Schall in installationstechnischen Anlagen erläutern sowie anzuwendende Schallschutzmaßnahmen als auch Maßnahmen zur Isolation und zum Brandschutz (zB Rohrabschottungen) von installationstechnischen Anlagen nennen.
|
7.1.27 Punkt eins Punkt 2 Maßnahmen des baulichen Brandschutzes (insbesondere Brandabschottungen) erkennen und bei Arbeiten berücksichtigen.
|
7.1.37 Punkt eins Punkt 3 Hygienevorschriften, insbesondere bei Sanitäranlagen sowie bei Lüftungsanlagen, anwenden.
|
7.2 Installationstechnische Bauteile und Komponenten |
Die auszubildende Person kann |
7.2.17 Punkt 2 Punkt eins den Aufbau und die Funktionsweise von Bauteilen und Komponenten für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung von Sanitäranlagen (wie Pumpen, Wassererwärmer, Solarkollektoren, Wärmepumpen, Abscheider, Sanitärarmaturen, sanitäre Einrichtungen) samt den dazu notwendigen Anschlüssen beschreiben.
|
den Aufbau und die Funktionsweise von Bauteilen und Komponenten für Gas- und Abgasanlagen (wie Gasgeräte mit und ohne Abgasanlagen, Sicherungs- und Zündeinrichtungen) samt den dazu notwendigen Anschlüssen beschreiben.
|
den Aufbau und die Funktionsweise von Bauteilen und Komponenten für Heizungsanlagen (insbesondere für den Betrieb mit erneuerbaren Energien) (wie Heizkessel, Pumpen, Heizkörper, Thermostate, Abgasanlage), inklusive Heizungsanlagen, welche zum Betrieb mit erneuerbaren Energien ausgerüstet sind, samt den dazu notwendigen Anschlüssen beschreiben.
|
den Aufbau und die Funktionsweise von Bauteilen und Komponenten für Lüftungsanlagen (wie Ventilatoren, Erhitzer, Filter, Schalldämpfer, Wärmerückgewinnung) samt den dazu notwendigen Anschlüssen beschreiben.
|
einfache Bauteile und Komponenten von Sanitär-, Gas- und Heizungsanlagen (insbesondere für den Betrieb mit erneuerbaren Energien) oder Lüftungsanlagen zusammenbauen und unter Anwendung geeigneter Montage- und Verbindungstechniken montieren und anschließen.
|
einfache Fehler, Mängel und Störungen an Bauteilen und Komponenten von Sanitär-, Gas- und Heizungsanlagen (insbesondere für den Betrieb mit erneuerbaren Energien) oder Lüftungsanlagen aufsuchen und eingrenzen.
|
7.3 Installationstechnische Anlagen |
Die auszubildende Person kann |
7.3.17 Punkt 3 Punkt eins einen Überblick über die Funktionsweise, Installationsmöglichkeiten und Anschlusswerte von Gesamtsystemen von Sanitär-, Gas- und Heizungsanlagen (insbesondere für den Betrieb mit erneuerbaren Energien) sowie Lüftungsanlagen geben.
|
beim Montieren und Anschließen von Sanitäranlagen für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, von Gas- und Abgasanlagen für die Versorgung mit Gas und von Heizungsanlagen (insbesondere für den Betrieb mit erneuerbaren Energien) für das Erreichen eines angenehmen Raumklimas oder von Lüftungsanlagen für die Versorgung mit Luft unter Anwendung geeigneter Montage- und Verbindungstechniken mitwirken.
|
bei Dichtheits- und Druckproben mit geeigneten Messgeräten an Sanitär-, Gas- und Abgas- und Heizungsanlagen (insbesondere für den Betrieb mit erneuerbaren Energien) oder Lüftungsanlagen mit geeigneten Messgeräten sowie bei Funktionskontrollen mitwirken.
|
einfache Fehler, Mängel und Störungen an Sanitär-, Gas- und Abgas- und Heizungsanlagen (insbesondere für den Betrieb mit erneuerbaren Energien) oder Lüftungsanlagen aufsuchen, eingrenzen und beseitigen.
|
8. Kompetenzbereich: Automatisierungstechnik |
8.1 Automatisierungstechnik |
Die auszubildende Person kann |
8.1.18 Punkt eins Punkt eins den grundlegenden Aufbau, die Funktionsweise und die Anwendung berufsspezifischer elektrischer Bauteile (zB Widerstand, Spule, Kondensator) und deren Grundschaltungsmöglichkeiten (samt Spanungsquellen) in unterschiedlichen berufsspezifischen Anwendungen erläutern.
|
8.1.28 Punkt eins Punkt 2 die unterschiedlichen Eigenschaften und Anwendungen der Stromarten (Gleichstrom, Wechselstrom, Drehstrom) und das Verhalten berufsspezifischer elektrischer Bauteile in diesen Stromarten beschreiben.
|
8.1.38 Punkt eins Punkt 3 die Grundlagen der Steuerungs- und Regeltechnik und der dazu benötigten Bauteile wie Sensoren und Aktoren sowie die Funktion von speicherprogrammierbaren Steuerungen samt Anwendungen in ihrem Tätigkeitsbereich darstellen.
|
8.1.48 Punkt eins Punkt 4 einfache digitale Steuerungen für einfache Automatisierungen von installationstechnischen Anlagen (zB Kleinststeuerungen, speicherprogrammierbare Steuerungen) montieren und programmieren, um einen energieeffizienteren und nachhaltigeren Betrieb zu ermöglichen.
|
8.1.58 Punkt eins Punkt 5 Möglichkeiten der Energieeinsparung, welche sich durch Anlagenoptimierungen mittels der Automatisierungstechnik ergeben, erkennen und diese erläutern.
|
|
9. Kompetenzbereich: Grundlagen der Installations- und Gebäudetechnik |
9.1 Installationstechnische Grundlagen |
Die auszubildende Person kann |
9.1.19 Punkt eins Punkt eins den Aufbau und die Funktion eines hydraulischen Kreislaufs (zB anhand einer Heizungsanlage) samt hydraulischen Grundschaltungen in Zusammenhang mit ihren auszuführenden Arbeiten erklären.
|
9.1.29 Punkt eins Punkt 2 die physikalischen Grundlagen der Installationstechnik (zB Durchfluss, Volumenstrom, Fließgeschwindigkeit, Reynoldszahl, Rohrreibungszahl, Druckverlust, Einfluss von Richtungsänderungen und sprunghaften Querschnittsveränderungen, Wärmeausdehnung) in Zusammenhang mit ihren auszuführenden Arbeiten (zB bei Dimensionierung von Rohren, Rohrverlegung) erklären.
|
9.2 Technische Unterlagen |
Die auszubildende Person kann |
9.2.19 Punkt 2 Punkt eins Pläne unter Anwendung von Sinnbildern im eigenen Tätigkeitsbereich unter der Berücksichtigung von Normvorgaben computerunterstützt erstellen.
|
etwaige Mängel (zB Unvollständigkeiten) in technischen Unterlagen erkennen, beschreiben und an die zuständige Stelle rückmelden.
|
sich über das Baualter des Gebäudes und besondere Bauweisen bzw. Anforderungen informieren (Baupläne).
|
9.3 Messtechnik |
Die auszubildende Person kann |
9.3.19 Punkt 3 Punkt eins die bei der Messung von installationstechnischen und berufstypischen elektrischen Größen ermittelten Daten auf Plausibilität prüfen, beurteilen und interpretieren.
|
9.4 Grundlagen der Installations- und Montagetechnik |
Die auszubildende Person kann |
9.4.19 Punkt 4 Punkt eins unterschiedliche Rohrleitungen für die Ver- und Entsorgung dimensionieren (Rohrnetzberechnung).
|
mit unterschiedlichen Schweiß- und Schutzgasen (zB Sauerstoff, Acetylen, Edelgase, Mischgase) arbeiten, mögliche Gefahrenquellen erkennen und zugehörige Schutzmaßnahmen einhalten.
|
in verschiedenen Positionen mit unterschiedlichen Verfahren schweißen.
|
Verbindungen durch Weich- und Hartlöten herstellen, mögliche Gefahrenquellen (zB Verbrennungsgefahr, gesundheitsschädliche Dämpfe, Feuergefahr) erkennen und zugehörige Schutzmaßnahmen einhalten.
|
Dokumentationen über die Arbeitsabläufe sowie über Arbeitsstunden und Materialverbrauch (wie zB Bautagebücher) auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme anlegen.
|
10. Kompetenzbereich: Installationstechnische Bauteile, Einrichtungen und Anlagen |
10.1 Sicherheit von installationstechnischen Anlagen |
Die auszubildende Person kann |
10.1.110 Punkt eins Punkt eins die Sicherheitseinrichtungen von Sanitäranlagen sowie die dazu notwendigen Bauteile und Komponenten (zB Rückflussverhinderer, Rohrunterbrecher, Rohrbelüfter, Rohrtrenner, Systemtrenner) samt deren Aufbau und Funktionsweise beschreiben.
|
10.1.210 Punkt eins Punkt 2 die Sicherheitseinrichtungen von Gas- und Abgasanlagen wie aktive und passive Schutzmaßnahmen sowie die dazu notwendigen Bauteile und Komponenten (zB Gas-Strömungswächter, Gas-Druckregelgeräte, Sicherheitsstopfen, Sicherheitskappen) samt deren Aufbau und Funktionsweise beschreiben.
|
10.1.310 Punkt eins Punkt 3 die Sicherheitseinrichtungen von Heizungsanlagen (insbesondere für den Betrieb mit erneuerbaren Energien) wie Druckhaltung und Temperatursicherung sowie die dazu notwendigen Bauteile und Komponenten samt deren Aufbau und Funktionsweise beschreiben.
|
10.2 Installationstechnische Bauteile und Komponenten |
Die auszubildende Person kann |
10.2.110 Punkt 2 Punkt eins Bauteile und Komponenten von Sanitär-, Gas- und Heizungsanlagen (insbesondere für den ressourcenschonenden Betrieb mit erneuerbaren Energien) zusammenbauen und unter Anwendung geeigneter Montage- und Verbindungstechniken montieren und anschließen.
|
Bauteile und Komponenten (zB Rückflussverhinderer, Rohrunterbrecher, Rohrbelüfter, Rohrtrenner, Systemtrenner) von Sicherheitseinrichtungen für Sanitäranlagen unter Anwendung geeigneter Montage- und Verbindungstechniken installieren, prüfen, dokumentieren und in Betrieb nehmen.
|
Bauteile und Komponenten (zB Gas-Strömungswächter, Gas-Druckregelgeräte, Sicherheitsstopfen, Sicherheitskappen) von Sicherheitseinrichtungen für Gas- und Abgasanlagen unter Anwendung geeigneter Montage- und Verbindungstechniken installieren, prüfen, dokumentieren und in Betrieb nehmen.
|
Bauteile und Komponenten von Sicherheitseinrichtungen für Heizungsanlagen (insbesondere für den Betrieb mit erneuerbaren Energien) unter Anwendung geeigneter Montage- und Verbindungstechniken installieren, prüfen, dokumentieren und in Betrieb nehmen.
|
systematisch Fehler, Mängel und Störungen an Sicherheitseinrichtungen von Sanitäranlagen, Gas- und Abgasanlagen und Heizungsanlagen (insbesondere für den Betrieb mit erneuerbaren Energien) aufsuchen, eingrenzen und beseitigen.
|
Sicherheitseinrichtungen von Sanitäranlagen, Gas- und Abgasanlagen und Heizungsanlagen (insbesondere für den Betrieb mit erneuerbaren Energien) gemäß Plänen in Stand halten.
|
10.3 Installationstechnische Anlagen |
Die auszubildende Person kann |
10.3.110 Punkt 3 Punkt eins die Aufstellungs- und Montagesituation mit Kundinnen und Kunden abklären.
|
die Möglichkeiten der energieeffizienten Wasseraufbereitung (zB Härtestabilisierung, Enthärtung, Entsalzung) zur Erreichung der gewünschten Eigenschaften des Wassers samt dem Aufbau und die Funktionsweise der dazu notwendigen Bauteile und Komponenten und den dazu notwendigen Anschlüssen beschreiben.
|
Bauteile und Komponenten der Wasseraufbereitung unter Anwendung geeigneter Montage- und Verbindungstechniken installieren, prüfen, dokumentieren und in Betrieb nehmen.
|
Sanitäranlagen für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung unter Anwendung geeigneter Montage- und Verbindungstechniken nach Plänen installieren, prüfen, dokumentieren und in Betrieb nehmen.
|
Gas- und Abgasanlagen für die Versorgung mit Gas unter Anwendung geeigneter Montage- und Verbindungstechniken nach Vorgaben installieren, prüfen, dokumentieren und in Betrieb nehmen.
|
die Eignung des Standortes von Heizkesseln, insbesondere unter Berücksichtigung der Verbrennungsluftversorgung, prüfen.
|
die persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Arbeiten am Dach bei der Installation von Solaranlagen verwenden sowie alle anderen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (Dachsicherungs-systeme wie Einzelanschlagpunkte, Seilsicherungssysteme, Aufstieg- und Ausstiegleitern, Durchsturzsicherungen, Geländer) anwenden.
|
die Arten (Luft/Wasser-, Sole/Wasser-, Wasser/Wasser- und Luft/Luft-Wärmepumpen) sowie den Aufbau und die Funktionsweise von Wärmepumpen beschreiben.
|
Heizungsanlagen (insbesondere für den ressourcenschonenden Betrieb mit erneuerbaren Energien) für das Erreichen eines angenehmen Raumklimas unter Anwendung geeigneter Verbindungs- und Montagetechniken nach Plänen installieren, prüfen, dokumentieren und in Betrieb nehmen.
|
10.3.1010 Punkt 3 Punkt 10 Sanitär-, Gas- und Heizungsanlagen (insbesondere für den ressourcenschonenden Betrieb mit erneuerbaren Energien) spülen sowie Dichtheits- und Druckproben mit geeigneten Messgeräten und Funktionskontrollen durchführen.
|
10.3.1110 Punkt 3 Punkt 11 Sanitär-, Gas-, Abgas- und Heizungsanlagen (insbesondere für den ressourcenschonenden Betrieb mit erneuerbaren Energien) vor Inbetriebnahme durch Sichtkontrolle prüfen und unter Beachtung technischer Unterlagen in Betrieb nehmen und einregulieren.
|
10.3.1210 Punkt 3 Punkt 12 Sanitär-, Gas-, Abgas- und Heizungsanlagen (insbesondere für den ressourcenschonenden Betrieb mit erneuerbaren Energien) an Kundinnen und Kunden übergeben, diese beraten und einschulen.
|
10.3.1310 Punkt 3 Punkt 13 systematisch Fehler, Mängel und Störungen an komplexen Sanitär-, Gas-, Abgas- und Heizungsanlagen (insbesondere für den ressourcenschonenden Betrieb mit erneuerbaren Energien) aufsuchen, eingrenzen und beheben.
|
10.3.1410 Punkt 3 Punkt 14 Änderungen (zB zur Erhöhung der Energieeffizienz) und Erweiterungen an komplexen Sanitär-, Gas-, Abgas- und Heizungsanlagen (insbesondere für den ressourcenschonenden Betrieb mit erneuerbaren Energien) nach Plänen durchführen, prüfen, dokumentieren und in Betrieb nehmen.
|
10.3.1510 Punkt 3 Punkt 15 Sanitär-, Gas-, Abgas- und Heizungsanlagen (insbesondere für den ressourcenschonenden Betrieb mit erneuerbaren Energien) gemäß Plänen in Stand halten.
|
10.3.1610 Punkt 3 Punkt 16 bestehende Sanitär-, Gas-, Abgas- und Heizungsanlagen demontieren und die Trennung, Wiederverwertung und Entsorgung von Bauteilen und Komponenten zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft veranlassen.
|
10.4 Erneuerbare Energien |
Die auszubildende Person kann |
10.4.110 Punkt 4 Punkt eins aktuelle Trends im Bereich der erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes anwenden und Kundinnen und Kunden darüber beraten.
|
Kundinnen und Kunden über Heizungs- oder Warmwasserbereitungsanlagen, welche mit erneuerbaren Energien (zB Erdwärme, Sonne, Biomasse) betrieben werden, hinsichtlich Energieersparnis und Umweltfreundlichkeit beraten.
|
wirtschaftliche Aspekte beispielsweise Kosten, mögliche Förderungen sowie die Abwicklung der notwendigen Behördenwege für geplante Heizungs- oder Warmwasserbereitungsanlagen, welche mit erneuerbaren Energien (zB Erdwärme, Sonne, Biomasse, Solarthermie) betrieben werden, in Grundzügen erläutern.
|
bei der Abklärung der Voraussetzungen (zB Verschattung, Grundwassereignung, elektrische Anschlussleistung von installationstechnischen Anlagen) zur Installation von Heizungs- oder Warmwasserbereitungsanlagen, welche mit erneuerbaren Energien (zB Erdwärme, Sonne, Biomasse, Solarthermie) betrieben werden, vor Ort mitwirken.
|
beim Erstellen von Einreichunterlagen und technischen Beschreibungen für Heizungs- oder Warmwasserbereitungsanlagen, welche mit erneuerbaren Energien (zB Erdwärme, Sonne, Biomasse, Solarthermie) betrieben werden, mitwirken.
|
11. Kompetenzbereich: Automatisierung von installationstechnischen Anlagen |
11.1 Automatisierung |
Die auszubildende Person kann |
11.1.111 Punkt eins Punkt eins die berufsspezifischen elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften bei ihren Tätigkeiten beachten.
|
11.1.211 Punkt eins Punkt 2 die Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik und die dazu benötigten Bauteile in ihrem Tätigkeitsbereich darstellen.
|
11.1.311 Punkt eins Punkt 3 beim Errichten und Prüfen von Mess-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen von Sanitäranlagen, Gas- und Abgasanlagen und Heizungsanlagen (insbesondere für den ressourcenschonenden Betrieb mit erneuerbaren Energien) mitwirken, um einen energieeffizienteren und nachhaltigeren Betrieb zu ermöglichen.
|
11.2 Gebäudesystemtechnik |
Die auszubildende Person kann |
11.2.111 Punkt 2 Punkt eins die Grundlagen der Gebäudesystemtechnik (Bus-System) sowie die Funktion der dazu notwendigen Geräte wie Sensoren zur Messung von Zustandsgrößen in Gebäuden (zB Temperatur usw.) und Aktoren sowie deren Steuerung mit Endgeräten wie Tablets, Smartphones oder Sprachassistenten erläutern.
|
aktuelle Trends im Bereich der Digitalisierung (zB digitalisierte Heizungssysteme zum optimalen und ressourcenschonenden Betrieb von Heizungen, intelligente Badarmaturen, höhenverstellbare Sanitär-Keramik, Steuerung per App oder Fingerabdruck) beschreiben.
|
|
12. Kompetenzbereich: Grundlagen der Installations- und Gebäudetechnik |
12.1 Installationstechnische Grundlagen |
Die auszubildende Person kann |
12.1.112 Punkt eins Punkt eins den Aufbau und die Funktion von effektiven (zentralen oder dezentralen) Lüftungssystemen mit und ohne Wärmerückgewinnung in Zusammenhang mit ihren auszuführenden Arbeiten und einer nachhaltigen Ausrichtung (zB ressourcenschonende Lüftungsinstallation, energieeffizienter Betrieb, Vermeidung von Lüftungswärmeverlusten, Abwärmenutzung, kontrollierte Wohnraumlüftung, Lebenszyklen von Bauteilen und Materialien) erklären.
|
12.1.212 Punkt eins Punkt 2 die physikalischen Grundlagen der Installationstechnik (zB Durchfluss, Volumenstrom, Fließgeschwindigkeit, Reynoldszahl, Rohrreibungszahl, Druckverlust, Einfluss von Richtungsänderungen und sprunghaften Querschnittsveränderungen, Wärmeausdehnung) in Zusammenhang mit ihren auszuführenden Arbeiten (zB bei Dimensionierung von Rohren, Rohrverlegung) erklären.
|
12.1.312 Punkt eins Punkt 3 die gesundheits- und hygienefördernde Wirkung von Lüftungssystemen (Luftqualität) durch mechanische Be- und Entlüftungssysteme (besonders in öffentlichen Gebäuden oder für Gebäude, die von vielen Menschen gleichzeitig benutzt werden wie zB Geschäftsräume, Arbeitsräume, Schulungsräume) im Hinblick auf die Gesundheit der Menschen erläutern.
|
12.2 Technische Unterlagen |
Die auszubildende Person kann |
12.2.112 Punkt 2 Punkt eins Pläne unter Anwendung von Sinnbildern im eigenen Tätigkeitsbereich unter der Berücksichtigung von Normvorgaben computerunterstützt erstellen.
|
etwaige Mängel (zB Unvollständigkeiten) in technischen Unterlagen erkennen, beschreiben und an die zuständige Stelle rückmelden.
|
12.3 Messtechnik |
Die auszubildende Person kann |
12.3.112 Punkt 3 Punkt eins die bei der Messung von installationstechnischen und berufstypischen elektrischen Größen ermittelten Daten auf Plausibilität prüfen, beurteilen und interpretieren.
|
12.4 Grundlagen der Installations- und Montagetechnik |
Die auszubildende Person kann |
12.4.112 Punkt 4 Punkt eins unterschiedliche Rohrleitungen (Lüftung) für die Ver- und Entsorgung dimensionieren (Rohrnetzberechnung).
|
Dokumentationen über die Arbeitsabläufe sowie über Arbeitsstunden und Materialverbrauch (wie zB Bautagebücher) auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme anlegen.
|
13. Kompetenzbereich: Installationstechnische Bauteile, Einrichtungen und Anlagen |
13.1 Sicherheit von installationstechnischen Anlagen |
Die auszubildende Person kann |
13.1.113 Punkt eins Punkt eins die Sicherheitseinrichtungen von Lüftungsanlagen wie aktive und passive Schutzmaßnahmen sowie die dazu notwendigen Bauteile und Komponenten (zB Strömungswächter, Druckregelgeräte, Sicherheitsstopfen, Sicherheitskappen) samt deren Aufbau und Funktionsweise beschreiben.
|
13.2 Installationstechnische Bauteile und Komponenten |
Die auszubildende Person kann |
13.2.113 Punkt 2 Punkt eins Bauteile und Komponenten von Lüftungsanlagen zusammenbauen und unter Anwendung geeigneter Montage- und Verbindungstechniken montieren und anschließen und einen energieschonenden nachhaltigen Betrieb sicherstellen.
|
Bauteile und Komponenten (zB Strömungswächter, Druckregelgeräte, Sicherheitsstopfen, Sicherheitskappen) von Sicherheitseinrichtungen von Lüftungsanlagen unter Anwendung geeigneter Montage- und Verbindungstechniken installieren, prüfen, dokumentieren und in Betrieb nehmen.
|
systematisch Fehler, Mängel und Störungen an Sicherheitseinrichtungen von Lüftungsanlagen aufsuchen, eingrenzen und beheben.
|
Sicherheitseinrichtungen von Lüftungsanlagen gemäß Plänen in Stand halten (zB Filterwechsel).
|
13.3 Installationstechnische Anlagen |
Die auszubildende Person kann |
13.3.113 Punkt 3 Punkt eins die Aufstellungs- und Montagesituation mit Kundinnen und Kunden abklären.
|
Lüftungsanlagen für die energieeffiziente Versorgung mit Luft unter Anwendung geeigneter Montage- und Verbindungstechniken nach Plänen installieren, prüfen, dokumentieren und in Betrieb nehmen.
|
Lüftungsanlagen spülen sowie Dichtheits- und Druckproben mit geeigneten Messgeräten und Funktionskontrollen durchführen.
|
Lüftungsanlagen vor Inbetriebnahme durch Sichtkontrolle prüfen und unter Beachtung technischer Unterlagen in Betrieb nehmen und einregulieren.
|
Lüftungsanlagen an Kundinnen und Kunden übergeben, diese beraten und einschulen.
|
systematisch Fehler, Mängel und Störungen an komplexen Lüftungsanlagen aufsuchen, eingrenzen und beheben.
|
Änderungen (zB zur Erhöhung der Energieeffizienz) und Erweiterungen an komplexen Lüftungsanlagen nach Plänen durchführen, prüfen, dokumentieren und in Betrieb nehmen.
|
Lüftungsanlagen gemäß Plänen in Stand halten und einen energieschonenden nachhaltigen Betrieb sicherstellen.
|
bestehende Lüftungsanlagen demontieren und die Trennung, Wiederverwertung und Entsorgung von Bauteilen und Komponenten zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft veranlassen.
|
14. Kompetenzbereich: Automatisierung von installationstechnischen Anlagen |
14.1 Automatisierung |
Die auszubildende Person kann |
14.1.114 Punkt eins Punkt eins die berufsspezifischen elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften bei ihren Tätigkeiten beachten.
|
14.1.214 Punkt eins Punkt 2 die Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik und die dazu benötigten Bauteile in ihrem Tätigkeitsbereich darstellen.
|
14.1.314 Punkt eins Punkt 3 Mess-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen von Lüftungsanlagen errichten, prüfen und einen ressourcenschonenden und bedarfsorientierten Betrieb sicherstellen.
|
14.1.414 Punkt eins Punkt 4 speicherprogrammierbare Steuerungen anschließen und programmieren (zB für die Automatisierung von installationstechnischen Anlagen), um einen energieeffizienteren und nachhaltigeren Betrieb zu ermöglichen.
|
14.2 Gebäudesystemtechnik |
Die auszubildende Person kann |
14.2.114 Punkt 2 Punkt eins die Grundlagen der Gebäudesystemtechnik (Bus-System) sowie die Funktion der dazu notwendigen Geräte wie Sensoren zur Messung von Zustandsgrößen in Gebäuden (zB Temperatur usw.) und Aktoren sowie dessen Steuerung mit Endgeräten wie Tablets, Smartphones oder Sprachassistenten erläutern.
|
aktuelle Trends im Bereich der Digitalisierung (zB intelligente und energieeffiziente Belüftungssysteme) beschreiben.
|
|
15. Kompetenzbereich: Klima- und Automatisierungstechnik |
Die auszubildende Person kann |
15.1.115 Punkt eins Punkt eins Wirtschaftlichkeitsberechnungen für unterschiedliche Heizungssysteme unter Berücksichtigung von Faktoren wie zB Gebäudegröße, Grundstücksgröße, notwendigen Genehmigungen, Anschlusspflicht für Fernwärme, Fördermöglichkeiten durchführen.
|
15.1.215 Punkt eins Punkt 2 Heiz- und Kühllastberechnungen durchführen.
|
15.1.315 Punkt eins Punkt 3 den Aufbau und die Funktionsweise von Bauteilen und Komponenten für Klimaanlagen (wie Klimageräte) samt den dazu notwendigen Anschlüssen beschreiben.
|
15.1.415 Punkt eins Punkt 4 die grundlegenden Voraussetzungen für das Installieren und Instandhalten von Wärmepumpen und Klimaanlagen sowie für die Rückgewinnung von Kältemitteln bei Anlagen mit einer Füllmenge unter 3 kg bzw. bei hermetisch geschlossenen Systemen mit weniger als 6 kg beschreiben.
|
15.1.515 Punkt eins Punkt 5 Klimaanlagen für das Erreichen eines angenehmen Raumklimas unter Anwendung geeigneter Verbindungs- und Montagetechniken nach Plänen installieren, prüfen, dokumentieren und in Betrieb nehmen.
|
15.1.615 Punkt eins Punkt 6 Klimaanlagen spülen sowie Dichtheits- und Druckproben mit geeigneten Messgeräten und Funktionskontrollen durchführen.
|
15.1.715 Punkt eins Punkt 7 Klimaanlagen vor Inbetriebnahme durch Sichtkontrolle prüfen und unter Beachtung technischer Unterlagen in Betrieb nehmen und einregulieren.
|
15.1.815 Punkt eins Punkt 8 Klimaanlagen an die Kundinnen und Kunden übergeben, diese beraten und einschulen.
|
15.1.915 Punkt eins Punkt 9 systematisch Fehler, Mängel und Störungen an Klimaanlagen aufsuchen, eingrenzen und beheben.
|
15.1.1015 Punkt eins Punkt 10 Änderungen (zB zur Erhöhung der Energieeffizienz) und Erweiterungen an Klimaanlagen nach Plänen durchführen, prüfen, dokumentieren und in Betrieb nehmen.
|
15.1.1115 Punkt eins Punkt 11 Klimaanlagen gemäß Plänen in Stand halten.
|
15.1.1215 Punkt eins Punkt 12 Mess-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen von Sanitär-, Gas-, Abgas- und Heizungsanlagen (insbesondere für den Betrieb mit erneuerbaren Energien) oder Lüftungsanlagen sowie von Klimaanlagen errichten und prüfen, um einen energieeffizienten und nachhaltigen Betrieb zu ermöglichen.
|
15.1.1315 Punkt eins Punkt 13 Mess-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen von Sanitär-, Gas-, Abgas- und Heizungsanlagen oder Lüftungsanlagen sowie von Klimaanlagen optimieren, um einen energieeffizienteren und nachhaltigeren Betrieb sicher zu stellen.
|
15.1.1415 Punkt eins Punkt 14 speicherprogrammierbare Steuerungen anschließen und programmieren (zB für die Automatisierung von installationstechnischen Anlagen), um einen energieeffizienteren und nachhaltigeren Betrieb zu ermöglichen.
|
15.1.1515 Punkt eins Punkt 15 die Ziele der Digitalisierung (dezentrale Gebäudesysteme) von Wohnungen (Smart Home), Gebäuden (Smart Building) und Städten (Smart City) wie Erhöhung der Energieeffizienz, des Wohnkomforts und der Lebensqualität sowie der Sicherheit durch intelligente Algorithmen und Lösungen beschreiben.
|
15.1.1615 Punkt eins Punkt 16 Apps auf Endgeräten wie Tablets oder Smartphones sowie Sprachassistenten zur Steuerung der Gebäudesystemtechnik einrichten.
|
|