194. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus mit der die Eventkaufmann/Eventkauffrau-Ausbildungsordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2023, und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2025, BGBl. I Nr. 10/2025, wird verordnet:Auf Grund der Paragraphen 8 und 24 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 2023,, und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2025, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 10 aus 2025,, wird verordnet:
Die Eventkaufmann/Eventkauffrau-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 54/2020, wird wie folgt geändert:Die Eventkaufmann/Eventkauffrau-Ausbildungsordnung, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 54 aus 2020,, wird wie folgt geändert:
1.Novellierungsanordnung 1, In § 1 Abs. 1 entfällt die Wortfolge „als Ausbildungsversuch“.In Paragraph eins, Absatz eins, entfällt die Wortfolge „als Ausbildungsversuch“.
2.Novellierungsanordnung 2, § 1 Abs. 2 entfällt. Der bisherige Abs. 3 erhält die Bezeichnung „(2)“.Paragraph eins, Absatz 2, entfällt. Der bisherige Absatz 3, erhält die Bezeichnung „(2)“.
3.Novellierungsanordnung 3, Der erste § 4 samt Überschrift „Evaluierung“ entfällt.Der erste Paragraph 4, samt Überschrift „Evaluierung“ entfällt.
4.Novellierungsanordnung 4, Im zweiten § 4 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“; folgender Abs. 2 wird angefügt:Im zweiten Paragraph 4, erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung „(1)“; folgender Absatz 2, wird angefügt:
„Inkrafttreten
§ 4.Paragraph 4,
(1)Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2020 in Kraft.
(2)Absatz 2,§ 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 194/2026 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig tritt der bisherige erste § 4 samt Überschrift außer Kraft.“Paragraph eins, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2026, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig tritt der bisherige erste Paragraph 4, samt Überschrift außer Kraft.“
Hattmannsdorfer