Anlage 2 zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die Verordnung über die Anlage zum Prüfungsbericht, die Verordnung über die Anlage zum Prüfungsbericht für E-Geld-Institute und die Verordnung über die Anlage zum Prüfungsbericht für Zahlungsinstitute geändert werden  

Anlage gemäß Paragraph 14, Absatz 3, E-Geldgesetz 2010 zum Prüfungsbericht (AzP)

Als Abschlussprüfer der (des) ………………………………………………………………………. (Firma des E-Geld-Instituts) ……………………………………………………………………….. übermittle(n) ich (wir) über das Geschäftsjahr des E-Geld-Instituts vom xx. xx. xxxx bis zum xx. xx. xxxx sowie über dessen Jahresabschluss die nachstehende Anlage zum Prüfungsbericht.

Unterschrift:

(Datum)

(Abschlussprüfer)

Teil römisch eins

Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Sachbearbeiters:

Prüfungsdauer (in Personentagen):

Zusammenfassende Kurzdarstellung der Gesamtsituation des E-Geld-Instituts (insbesondere zu Geschäftsentwicklung, Risikolage, Ertrags- und Vermögenslage):

(Bei Feststellungen ist jedenfalls eine Gesetzesreferenz anzugeben)

1. Konsolidierung

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den Konsolidierungsvorschriften gemäß Paragraph 14, Absatz eins, E-Geldgesetz 2010:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

1.1.

  

2. Eigenmittelanforderungen

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit dem Eigenmittelerfordernis gemäß Paragraph 11, Absatz eins, E-Geldgesetz 2010:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

2.1.

  

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit dem Eigenmittelerfordernis gemäß Paragraph 11, Absatz 2 bis 4 E-Geldgesetz 2010:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

2.2.

  

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit der Gewährung von Krediten gemäß Paragraph 11, Absatz 6, E-Geldgesetz 2010:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

2.3.

  

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit dem Verbot der Mehrfachverwendung von Eigenmitteln gemäß Paragraph 11, Absatz 7, E-Geldgesetz 2010:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

2.4.

  

3. Bedingungen für die Gewährung von Krediten

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend Paragraph 3, Absatz 3 und 4 E-Geldgesetz 2010 für die Gewährung von Krediten im Zusammenhang mit Zahlungsdiensten:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

3.1.

  

4. Sicherung der Kundengelder

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend die Sicherung der Kundengelder gemäß Paragraph 12, E-Geldgesetz 2010:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

4.1.

  

5. Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung gemäß Paragraph 4, Absatz eins, E-Geldgesetz 2010 in Verbindung mit Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer 11, des Zahlungsdienstegesetzes 2018 (ZaDiG 2018), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2018,, und den Paragraphen 4 bis 17, Paragraph 19, Absatz 2,, den Paragraphen 20 bis 24, Paragraph 29 und Paragraph 40, Absatz eins, des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes (FM-GwG), BGBl. römisch eins Nr. 118/2016:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

5.1.

  

Anzahl der Verdachtsmeldungen:

5.2.

 

6. Interne Revision

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend die interne Revision gemäß Paragraph 20, Absatz 4, ZaDiG 2018:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

6.1.

  

7. Sorgfaltspflichten

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten gemäß Paragraph 20, Absatz eins bis 3, 5 und 6 ZaDiG 2018:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

7.1.

 

8. Organisation und Führung des E-Geldinstituts

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend Organisation und solide und umsichtige Führung des E-Geld-Instituts gemäß Paragraph 4, Absatz 3, E-Geldgesetz 2010 in Verbindung mit Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 3, ZaDiG 2018:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

8.1.

  

9. Änderung der Konzessionsgrundlagen

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend Änderung der Konzessionsgrundlagen gemäß Paragraph 7, E-Geldgesetz 2010:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

9.1.

  

10. Vertrieb über Dritte und Haftung für zurechenbare Personen

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend Vertrieb von E-Geld über Dritte und Haftung für zurechenbare Personen gemäß den Paragraphen 15 und 16 Absatz 2, E-Geldgesetz 2010:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

10.1.

  

11. Verbot der Verzinsung

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers betreffend Verbot der Verzinsung gemäß Paragraph 20, E-Geldgesetz 2010:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

11.1.

  

12. Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen gemäß Paragraph 24, ZaDiG 2018:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

12.1.

  

13. Auslagerung von Aufgaben

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Auslagerung von Aufgaben gemäß Paragraph 21, ZaDiG 2018:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

13.1.

  

14. Agenten

Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers:

 

Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Bestimmungen zu Agenten gemäß Paragraph 22, ZaDiG 2018:

 

Feststellungen:

Gesetzesreferenz

14.1.

  

Teil römisch zwei

15. Konzessionierung

Wahrnehmungen des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit der Konzessionierung des E-Geld-Instituts (z. B. Übereinstimmung der erteilten Konzession mit dem Geschäftsmodell):

Gesetzesreferenz

15.1.

  

16. Eigentümerbestimmungen

Wahrnehmungen des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit den gesetzlichen Eigentümerbestimmungen gemäß Paragraph 8, E-Geldgesetz 2010:

Gesetzesreferenz

16.1.

  

17. Beachtung von sonstigen wesentlichen Rechtsvorschriften

Wahrnehmungen des Abschlussprüfers in Zusammenhang mit der Beachtung sonstiger Vorschriften des E-Geldgesetzes 2010, des ZaDiG 2018, des Bankwesengesetzes (BWG), Bundesgesetzblatt Nr. 532 aus 1993,, der Verordnung (EU) Nr. 575 aus 2013,, Amtsblatt Nummer L 176 vom 27.06.2013 Seite 1, und anderer für E-Geld-Institute wesentlicher Rechtsvorschriften:

Gesetzesreferenz

17.1.