Jahrgang 2026 | Ausgegeben am 20. Juli 2026 | Teil römisch drei |
94. Kundmachung: | Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Kolumbien am 10. Juli 2026 eine Erklärung gemäß Artikel 14, Absatz eins, des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung Bundesgesetzblatt Nr. 377 aus 1972,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 172 aus 2019,) abgegeben.1
Stocker
1 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter https://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.2].