BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Jahrgang 2026

Ausgegeben am 8. Juli 2026

Teil römisch drei

85. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien betreffend die Rechtsstellung der Truppen

85. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien betreffend die Rechtsstellung der Truppen

[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in deutscher Übersetzung siehe Anlagen]

[Gemeinsame Erklärung in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Gemeinsame Erklärung in deutscher Übersetzung siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Artikel römisch elf, Absatz eins, des Abkommens wurden am 15. bzw. 18. Juni 2026 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 1. August 2026 in Kraft.

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