Jahrgang 2026 | Ausgegeben am 8. Juli 2026 | Teil römisch drei |
85. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien betreffend die Rechtsstellung der Truppen |
[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in deutscher Übersetzung siehe Anlagen]
[Gemeinsame Erklärung in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Gemeinsame Erklärung in deutscher Übersetzung siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Artikel römisch elf, Absatz eins, des Abkommens wurden am 15. bzw. 18. Juni 2026 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 1. August 2026 in Kraft.
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