Jahrgang 2026 | Ausgegeben am 25. Juni 2026 | Teil römisch drei |
84. Kundmachung: | Geltungsbereich der Änderung des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Kroatien am 10. Juni 2026 seine Annahmeurkunde zur Änderung des Übereinkommens von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 42 aus 2025,) hinterlegt.
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