Jahrgang 2026 | Ausgegeben am 25. Juni 2026 | Teil römisch drei |
82. Kundmachung: | Geltungsbereich des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt |
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Armenien am 8. Juni 2026 seine Beitrittsurkunde zum Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 135 aus 2018,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 149 aus 2024,) hinterlegt.
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