Jahrgang 2026 | Ausgegeben am 19. Jänner 2026 | Teil römisch drei |
8. Kundmachung: | Geltungsbereich des Protokolls zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon |
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Italien am 24. Dezember 2025 seine Ratifikationsurkunde zum Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 138 aus 2024,) hinterlegt.
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